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Wohlfühlen am Arbeitsplatz: Was die Gerichte dazu sagen

© Robert Kneschke - Fotolia.com

Musik hören, rauchen, Hund streicheln: Dass die Arbeitskraft steigt, wenn sich die Mitarbeiter am Arbeitsplatz wohl fühlen, ist ein alter Hut. Doch alles ist eben nicht erlaubt – hier einige aktuelle Rechtsurteile – und wie man sich generell absichern sollte.

Der Arbeitsplatz ist garantiert kein rechtsfreier Raum

Wer weiß aber genau wie´s läuft? Klar, ein Anwalt – oder jemand der über Rechtssachen schreibt. So wie die Redaktion von anwaltssuche.de. Die hab ich mal nach neuen Urteilen zum Thema „Arbeitsplatz“ gefragt. Denn: Was vor Gericht verhandelt wird, hat sich ja irgendwann im „normalen“ Leben zugetragen und kann ergo auch bald bei mir - oder euch - aufpoppen. Die Redaktion hat in ihrer Urteilskiste gewühlt und die folgenden Fälle zu Tage befördert; die ich gerne für euch –wie sagt man so schön – „aufbereitet“ habe (ohne Anspruch auf Vollständigkeit natürlich):

1. Rauchen muss man nicht dulden:

Ich weiß nicht, wie das bei euch ist, aber das Rauchen hat an sich doch stark abgenommen, auch am Arbeitsplatz, oder? Nun gut, aber trotzdem ein aktuelles Urteil für alle Nichtraucher, die auch keine Lust auf stinkende Klamotten haben: Zum „Schutz der Nichtraucher“ müssen Arbeitnehmer rauchende Kollegen generell NICHT dulden, hat das Bundesarbeitsgericht zum wiederholten Mal gesagt.

2. Hunde müssen gegebenenfalls draußen bleiben :

In dem zugrundeliegenden Fall fühlte sich ein Geschäftsführer von dem Hund eines Angestellten bedroht. Und das Gericht gab ihm Recht. Die Argumentation: Es sei egal, ob die Befürchtung berechtigt sei oder nicht, entscheidend wäre, dass der Hund die Kommunikation gestört hätte und diese sei bei einer Werbeagentur ja entscheidend. Jetzt kommt´s aber: Der Chef war sogar berechtigt, nur diesen bestimmten Hund auszusperren, anderen Angestellten aber zu erlauben ihre Hunde mitzubringen – wenn die keinen Ärger machen.

3. Am Arbeitsplatz ist Radio hören erlaubt!

Wie bitte, fragt ihr, Radiohören ist doch ein ewiger Streitpunkt , nicht nur zwischen Arbeitgeber und Angestellte, sondern auch unter den Kollegen: welcher Sender, wie laut, wie lang... Aber hört, hört: Wiederum das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass man Radio hören nicht grundsätzlich verbieten darf; also ergo erlauben muss. Wenn, ja, wenn erstens der Arbeitnehmer seine Arbeit „vollständig und konzentriert“ erledigen kann und zweitens, wenn sich die Kollegen dadurch nicht gestört fühlen. Immerhin.

4. Privates Telefonieren, surfen, skypen usw.:

Diesen Punkt habe ich mir bewusst für den Schluss aufgehoben. Dazu gibt es natürlich viele, viele Urteile. Die Tendenz ist: Wenn es keine Regelung gibt, läuft es meistens auf eine so genannte Duldung hinaus. Sprich: Wenn ihr alles zur „vollsten Zufriedenheit“ erledigt, „muss“ es vom Chef toleriert werden (kann ihm ja dann auch egal sein). Allerdings: Wenn Fehler passieren oder die Arbeit nicht getan ist, kann der Chef reagieren. Und jetzt kommt´s: Er kommt ziemlich sicher mit einer Abmahnung durch. Eine fristlose Kündigung sieht zwar eher schlecht aus, ist aber auch nicht völlig ausgeschlossen. Also Vorsicht! Anders ist es in Pausen oder in einem Notfall, das ist ja klar. Und: Ihr könnt auch dann privat mailen oder simsen, wenn es um den Beruf geht. Beispiel: „Hol Du bitte die Kinder ab, ich muss heute länger arbeiten“, o.ä.

Ich soll übrigens auf ausdrücklichen Wunsch der anwaltssuche.de-Redaktion darauf hinweisen, dass es in der Natur der Sache liegt, dass alle jemals gefällten Urteile EINZELFALL-Urteile sind, heißt: In einem ÄHNLICH gelagerten Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass genauso entschieden wird.

Der Richter, der eventuell in eurem Fall entscheidet, kann das aber -leider- auch ganz anders sehen. Deshalb – noch ein Tipp von der Redaktion – ist es am besten, sich ALLES, was ihr am Arbeitsplatz tun (oder lassen) wollt, vom Chef SCHRIFTLICH absegnen zu lassen. Grund: Vor Gericht kann man oftmals eben in Richtung Duldung oder Gewohnheitsrecht argumentieren, dass kann aber auch nach hinten losgehen.

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