Der Link am Morgen:
Wie ein Anwalt “Remember The Milk” nutzt

Florian Steglich, 16. Februar 2009 11:15 Uhr, 3 Kommentare Kommentare

Andrew Flusche, Rechtsanwalt in Fredericksburg, Virginia, schreibt in seinem Blog “Legal Andrew” über Juristisches, aber häufig auch über Produktivitätsthemen – aktuell etwa in einem sehr ausführlichen Bericht, wie er die Web-Anwendung “Remember The Milk” (die wir hier getestet haben) in der alltäglichen Arbeit in seiner Kanzlei einsetzt. Interessant dabei vor allem, wie er mit ‘intelligenten Listen’ arbeitet, um sich seine Tages-To-Do’s anzeigen zu lassen:

» Law Firm Productivity with Remember the Milk [legalandrew.com]

Hier erscheint jeden Morgen von Montag bis Freitag ein ausgewählter Link zu einem gelungenen Text rund ums Thema Produktivität. Viel Spaß bei der Lektüre!

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27.5.2009, 10 KommentareTwitter-Tools:
Mit Twitter alles im Griff

Rund um den Kurznachrichtendienst Twitter sind zahlreiche kleine Helferlein entstanden, darunter auch einige, um sich besser zu organisieren und andere Tools miteinander zu vernetzen. Ein paar davon möchten wir Euch hier vorstellen.

Der Link am Mittag: Remember the Milk im Interview

2.10.2008, 0 KommentareDer Link am Mittag:
Remember the Milk im Interview

Emily Boyd, Gründerin von "Remember the Milk", im Interview über Kaffee, Listen, Geschäftsmodelle und die Zukunft des Taskmanagements.

11.4.2008, 21 KommentareGTD-Tools (II):
Remember The Milk

Der vielleicht beliebteste Taskmanager ausführlich getestet:

3 Kommentare

  1. mds
    schrieb am 16. Februar 2009 um 12:54 Uhr (#)

    Dieser Rechtsanwalt handelt IMHO fahrlässig: Er verlässt sich nicht nur auf Online-Dienstleistungen, sondern vertraut einem Online-Dienstleister auch noch seine durch das Anwaltsgeheimnis geschützten Daten an … als Ratsuchender sollte man mit Vorteil seinen Rechtsanwalt fragen, wie er mit Daten umgeht.

  2. Schreibt hier auf dem Blog Florian Steglich
    schrieb am 16. Februar 2009 um 13:14 Uhr (#)

    » mds: Sehe ich ähnlich (und wusste, dass Du es ergänzen würdest ;)) – oder hältst Du es für möglich, dass er seine Listen so führt, dass ein Einblick keinerlei Rückschlüsse zuließe? Also etwa: “John anrufen” statt “Anruf John Berger, Aktenzeichen sowieso, Fall Berger vs Marlboro, Streitwert Y”.

  3. mds
    schrieb am 16. Februar 2009 um 13:23 Uhr (#)

    » mds: Sehe ich ähnlich (und wusste, dass Du es ergänzen würdest ;)) – oder hältst Du es für möglich, dass er seine Listen so führt, dass ein Einblick keinerlei Rückschlüsse zuließe? Also etwa: “John anrufen” statt “Anruf John Berger, Aktenzeichen sowieso, Fall Berger vs Marlboro, Streitwert Y”.

    Ich glaube nicht, dass er seine Daten verschleiert – das wäre viel zu kompliziert.

    In der Zwischenzeit habe ich mir auch noch die Nutzungsbedingungen von RTM angeschaut und halte den Dienst, so nützlich er tatsächlich ist, definitiv nicht für Rechtsanwälte geeignet. Dito übrigens die ganzen Dienste von Google, die ebenfalls erwähnt werden.

    Onlinedienste können selbstverständlich auch von Rechtsanwälten genutzt werden, aber sie sollten sich im eigenen Interesse vertraglich absichern – insbesondere im Bezug auf das Anwaltsgeheimnis. Bei Rechtsanwälten geht es nicht um eine abstrakte Datenschutzdiskussion, sondern im Alltag ist es tatsächlich äusserst wichtig, Klientendaten zu schützen.

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